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Wie geht es weiter in der Phase 2?

Der Bundesrat hat beschlossen, bis November 2009 eine Botschaft zur Initiative zu Handen des Parlaments durch das federführende Departement des Innern ausarbeiten zu lassen. Im besten Fall wird der Erstrat im Frühling 2010 über diese Botschaft befinden und der Zweitrat in der darauffolgenden Session.

Das sieht alles nach sehr viel Zeit aus. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass schliesslich eine Volkabstimmung gewonnen werden soll, und das ist selbst mit allen professionellen und Laienmusikern der Schweiz nicht allein zu schaffen. Es ist also Ueberzeugungs- und Vernetzungsarbeit innerhalb der Musikkreise gefragt (Verbände, Vereine, Musikschulen mit allen Musikschülern und deren Angehörigen bis zu den Grosseltern!), aber eben auch ausserhalb der Musikkreise. Konkret muss eigentlich die ganze Hobby-Sportwelt ebenfalls für die Initiative begeistert werden können (weil sie schon haben, was wir suchen; im Falle von Jugend und Sport ca. 60 Mio Franken jährlich). Der beste Anfang zur Gewinnung von Sympathisanten sind alle Ihre Nachbarn rechts, links, vorne, hinten, oben und unten. Unser Vernetzungsbrief wird nach der Delegiertenversammlung vom 16.05.2009 aufgeschaltet; Sie erhalten ihn auch bei info@musikrat.ch

 

 

Einreichung der Volksinitiative „jugend + musik“

Am 18. Dezember 2008 wurden die beglaubigten Unterschriften der Initiative "jugend + musik" mit viel Politprominenz aus allen Parteien der Bundeskanzlei übergeben. Die Bundeskanzlei hat uns im Januar 2009 bestätigt, dass 153'626 Unterschriften gültig sind. 

 

Ausserordentliche Delegiertenversammlung 2007 sagt deutlich JA
Volksinitiative „jugend + musik“ lanciert!

Zur Lancierung der Verfassungsinitiative "jugend + musik" lud der Schweizer Musikrat seine Mitglieder am 23. März 2007 zur ausserordentlichen Delegiertenversammlung nach Bern ein.

Am Tag nach der Aussprache der Parlamentarischen Gruppe Musik lud der Vorstand des Schweizer Musikrats seine Mitglieder zur ausserordentlichen Delegiertenversammlung ein. Ziel der Versammlung war es, die Befindlichkeit der Mitgliederorganisationen aus allen Sparten und Landesteilen zu messen: Brennt bei den Mitgliedern des Schweizer Musikrats das Feuer für diesen politischen Meilenstein? Stellen sich die Organisationen in überzeugender Mehrheit hinter die Initiative? Sind die Musikverbände bereit, die Initiative inhaltlich und finanziell zu tragen? Wer könnte sich gegen die Initiative stellen? Und mit welcher Begründung?

In deutlichen Worten legten Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (FDP/AG), Nationalrätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) sowie Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Dr. Rainer Schweizer, Hector Herzig und Mark Flury, beide Projektleiter der Arbeitsgruppe, ihre Argumente für eine Lancierung der Volksinitiative vor. Sie erklärten in ihren Voten, weshalb eine derartige Initiative längst fällig sei und inwiefern die Lancierung der Initiative im Wahljahr 2007 eine grosse Chance hätte. Sie erläuterten und begründeten den Initiativtext, wägten seine politische Wirkung ab und forderten die Mitglieder des Schweizer Musikrats - immerhin rund eine halbe Million Menschen – auf, Mut zu haben und sich für diese wichtige Sache einzusetzen. Auch wenn die Initiative scheitern sollte, so verschaffe sie der Musik und den herrschenden Missständen in der musikalischen Jugendarbeit und in der musikalischen Bildung dennoch Gehör. Auch so etwas könne extrem wertvoll sein!

Die anwesenden Vertreter der Verbände nahmen sich diese Ratschläge und Meinungen durchaus zu Herzen, stellten kritische Fragen oder zeigten Begeisterung für die Sache. Von den gut über dreissig Mitgliederverbänden erklärten lediglich zwei gesamtschweizerisch tätige Mitglieder ihren Ausstand, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die übrigen Mitgliederverbände stellten sich geschlossen in allen drei Abstimmungen hinter den Vorstand des Schweizer Musikrats, der die Initiative mit einem Budget von Fr. 250'000.- für das erste Jahr starten will.

In den nächsten Wochen wird der Initiativtext (siehe Kasten unten) von der Bundeskanzlei geprüft werden, während der Musikrat in den nächsten Wochen das Initiativkomitee zusammenstellt. Mit der Unterschriftensammlung kann nach Planung voraussichtlich im Juni 2007 begonnen werden, allerdings erst, wenn das dazu notwendige Budget von Fr. 250'000.- zu 90% vertraglich zugesichert ist. Die Mitgliedsverbände werden deshalb in den nächsten Wochen vom Musikrat angeschrieben und aufgerufen, bis spätestens Ende Mai 2007 verbindliche Zusagen über ihre Beiträge zur Finanzierung der Unterschriftensammlung abzugeben. Sollte dieses Geld bis zum oben erwähnten Zeitpunkt nicht beisammen sein, behält sich der Vorstand des Schweizer Musikrats nach Rücksprache mit den Verbänden vor, die Initiative zurückzuziehen oder einer neuen Trägerschaft zu übergeben. Der Vorstand des Musikrates hofft, am 1. Juni je nach Erfüllung des Budgets positiv über den Start der Unterschriftensammlung entscheiden zu können.

Vorerst jedoch gilt: die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Schweizer Musikrats hat der Lancierung der Verfassungsinitiative „jugend + musik“ unter der Trägerschaft des Schweizer Musikrats zugestimmt. Nach weiteren Informationen zu Initiativkomitee, Zeitrahmen, Unterschriftensammlung, Patronatskomitee, Prüfung des Initiativtextes durch die Bundeskanzlei etc. (alle Informationen werden in Kürze von Patrick Linder, Geschäftsführer des Schweizer Musikrats, kommuniziert werden) beendete SMR-Präsident Alois Koch die Sitzung mit den Worten: „Dies ist ein historischer Moment!“
Ein historischer Moment in der Tat – aber die Arbeit fängt für den Schweizer Musikrat, für alle seine Mitgliederverbände und für alle darin enthaltenen 500 000 Musikerinnen und Musiker jetzt erst richtig an!

Volksinitiative „jugend + musik“
Die Volksinitiative „jugend + musik“ verfolgt das Anliegen, die musikalische Bildung in der Schule, im ausserschulischen Bereich und bei der Förderung von Begabten verfassungsrechtlich auf eine neue verstärkte Grundlage zu stellen. Vorschlag für den Wortlaut des Initiativtextes, der allerdings noch nicht durch die Bundeskanzlei abgesegnet ist:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
1 Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
2 Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.


Helfen Sie zusammen mit Ihrem Verband, Ihrem Verein, Ihrer Musik, Ihrem Chor oder Ihrer Schule mit, die Volksinitiative „jugend + musik" zu finanzieren!
Nur mit Ihrem Solidaritätsbeitrag kann die Initiative realisiert werden. Jeder Beitrag ist nötig und willkommen. Herzlichen Dank!
Postkonto 60–300860–7
Schweizer Musikrat SMR, 5000 Aarau – zu Gunsten Initiative jugend +musik

 

>> PDF des Artikels

Regina Senften
Aarau, 26. März/30. April 2007