Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 14. Februar 2007 die Vernehmlassung zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer eröffnet. Die interessierten Organisationen haben bis zum 31. Juli 2007 Zeit, dem EFD eine Stellungnahme zukommen zu lassen. In der Vernehmlassungsvorlage werden folgende Ziele für die Reform der Mehrwertsteuer vorgeschlagen:
Ziele der Mehrwertsteuerreform
1. Vereinfachung des Systems der Mehrwertsteuer 2. Gewährung grösstmöglicher Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen 3. Erhöhung der Transparenz 4. Verstärkte Kundenorientierung der Verwaltung
Verschiedene Lösungsansätze Aufgrund des Umfangs und der thematischen Vielschichtigkeit der Reform der Mehrwertsteuer, hat das EFD einen modularen Aufbau der Vorlage gewählt. Dies gestattet es, verschiedene Lösungsansätze integral zu vergleichen und eine Auswahl zu treffen.
- Das Modul „Steuergesetz“ enthält ein vollständig überarbeitetes Mehrwertsteuergesetz und legt damit das Fundament der Steuerreform. >>
- Das Modul „Einheitssatz“ geht über den 50-Massnahmen-Plan des Moduls Steuergesetz hinaus, indem es mit der Einführung eines Einheitssatzes die Vereinfachung der Mehrwertsteuer konsequent weiterführt. >>
- Das Modul „2 Sätze“ ergänzt den 50-Massnahmen-Plan des Moduls Steuergesetz mit einem Mehrwertsteuersystem von zwei Steuersätzen. >>
Kulturelle Leistungen und die Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer Kommentar von lic. iur. Andreas Wegelin (Direktor SUISA, Vizepräsident SMR)
Das Modul „Steuergesetz“ stellt eine Verschlankung und Vereinfachung des bestehenden Systems dar. In Bezug auf kulturelle Dienstleistungen gibt es dabei keine Änderung. Insbesondere bleibt die Schwierigkeit bestehen, dass es für viele Subventionsempfänger im Kulturbereich unattraktiv ist, sich der MWSt. (auch zum reduzierten Satz) zu unterstellen, da sie Vorsteuerkürzungen hinnehmen müssen (Art. 25.2a).
Die beiden anderen Module „Einheitssatz“ bzw. „2 Sätze“ sähen keine Ausnahmen mehr für kulturelle Dienstleistungen vor, d.h. alle Unternehmen mit mehr als CHF 100'000.- (heute 75'000.-) steuerpflichtigem Umsatz jährlich wären steuerpflichtig. Beim „Einheitssatz“ zu 6% (falls das Gesundheitswesen ausgenommen wäre 6.4%), beim Modul „2 Sätze“ wären Dienstleistungen im kulturellen Bereich zu 3.4% steuerpflichtig. Leider ist man auch bei diesen beiden Modulen der Empfehlung der Expertengruppe Spori nicht gefolgt und hat die Vorsteuerkürzungen wegen der Subventionen nicht aufgehoben. Der Bericht zur Vorlage (S. 217ff.) zählt zwar diese Empfehlung als weitere Reformmöglichkeit auf. Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Subventionen (Subventionen wären steuerpflichtig, dafür gäbe es auch keine Vorsteuerkürzung mehr) würde allerdings zu Steuerausfällen führen, die für den Bund durch eine Steuererhöhung aufzufangen wären.
Fazit: Die Variante „Steuergesetz“ scheint unter diesen Umständen noch die beste Lösung für kulturelle Institutionen zu sein. Besser wäre allerdings, die mehrwertsteuerliche Behandlung der Subventionen grundlegend zu ändern. Kulturelle Institutionen mit hohem Subventionsanteil in ihren Budgets sollten diese Forderung erneut mit Nachdruck aufstellen.
Die gesamten Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Homepage des EFD zu finden.
Andreas Wegelin, 19. März 2007 |