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Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Das Modul „2 Sätze“
Das Modul „2 Sätze“ ergänzt den 50-Massnahmen-Plan des Moduls Steuergesetz mit einem Mehrwertsteuersystem von zwei Steuersätzen. Es ist als Alternative zum Modul „Einheitssatz“ zu verstehen. Es besteht aus einer Satzdifferenzierung zwischen dem Normalsatz von 7,6 Prozent und dem reduzierten Satz von 3,4 Prozent auf Produkten in den Bereichen Nahrungsmittel, Kultur, Sport, Bildung, Gastgewerbe, Beherbergung und Gesundheitswesen. Gleich wie im Modul „Einheitssatz“ werden auch in diesem Modul 20 der 25 heutigen Steuerausnahmen aufgehoben. Die erwähnten Bereiche werden aus sozialpolitischen Gründen dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Das vorgeschlagene Zweisatzsystem nimmt gegenüber dem Modul „Einheitssatz“ eine erhöhte Komplexität und einen höheren Satz in Kauf, um bestimmte Produkte und Leistungen zu einem reduzierten Satz besteuern zu können. Schliesslich sollen ausserhalb der Gesetzesentwürfe weitere Reformmöglichkeiten der Mehrwertsteuer aufgezeigt und zur Diskussion gestellt werden. Es handelt sich dabei um Fragen, welche zumindest teilweise grundsätzlicher Natur sind oder deren Umsetzungsreife noch nicht erreicht ist. Je nach Ergebnis der Vernehmlassung können diese Massnahmen während der Ausarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlaments nachträglich noch in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Basis der Reform ist für den Bundesrat das neue Steuergesetz (erstes Modul). Damit können wesentliche Vereinfachungen erreicht, die Rechtssicherheit und die Transparenz erhöht und die Kundenorientierung verbessert werden. Weiter will er die Anzahl Ausnahmen (heute 25) rigoros senken und mindestens einen Steuersatz aufheben. Für den Bundesrat wird mit dem Einheitssatz die Anwendung der Mehrwertsteuer am einfachsten.