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Revision Urheberrechtsgesetz

Der Schweizer Musikrat begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, das Urheberrechtsgesetz zu revidieren. Damit kann die schweizerische Urheberrechtsgesetzgebung den neuen Anforderungen an den Urheberrechtsschutz im Zeitalter der Digitaltechnologie angepasst werden. Unter den Mitgliedern des SMR finden sich sowohl Verbände der Rechtsinhaber wie der Urheberrechtsnutzer. Es muss den interessierten Verbänden überlassen bleiben, ihre eigene Stellungnahme zu konkreten Fragen abzugeben. Der Musikrat begrüsst aber die Ratifikation der internationalen Abkommen der OMPI zum Schutz der Urheber und der Inhaber verwandter Schutzrechte (Interpreten und Tonträgerhersteller), die erst durch die vorgesehenen Anpassungen im schweizerischen Urheberrechtsgesetz möglich wird. Wir halten dafür, die Revision auf die durch die vorgesehene Ratifikation notwendigen Anpassungen zu beschränken.

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zur Revision des Urheberrechts vom 14.11.2006.

Weitere Informationen zur Revision des Urheberrechtsgesetzes finden sich auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.

Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom Februar 2006 kann hier als PDF eingesehen werden. 

Eine Broschüre mit dem Titel "Die Revision des Urheberrechtsgesetzes" gab Suisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, im Frühjahr 2006 heraus.

Ebenfalls im Frühjahr 2006 veranstaltete der Schweizer Musikrat ein Treffen mit der Parlamentarischen Gruppe Musik zum Thema URG-Revision. Weiter... >>