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Treffen der Parlamentarischen Gruppe Musik zum Thema Volksinitiative "Jugend + Musik"

Das Treffen der Parlamentarischen Gruppe Musik im Rahmen der Frühjahrssession 2007 hatte die vom Schweizer Musikrat geplante Volksinitiative "Jugend + Musik" zum Thema.

Unter dem Vorsitz von Frau Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (FDP/AG) diskutierten die Nationalrätinnen Brigitte Gadient (SVP/GR), Brigitte Häberli (CVP/TG), Susanne Leutenegger-Oberholzer (SP/BL) und Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) gemeinsam mit den Vertretern des Schweizer Musikrates und seiner Mitgliedsverbände VMS, SMPV, SMS, SMV, SCV, EOV, SJMV, SBV, j+m, EHAMV und der Orff-Gesellschaft über das Anliegen, die musikalische Bildung in der Schule, im ausserschulischen Bereich und bei der Förderung von Begabten verfassungsrechtlich auf eine neue verstärkte Grundlage zu stellen.

Der Präsident des Musikrates, Prof. Dr. Alois Koch, und der Projektleiter der Arbeitsgruppe Musikinitiative, Hector Herzig, stellten das Projekt vor und hoben die Bedeutung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die musikalische Bildung hervor. Seit Jahren versuchten die in der musikalischen Bildung aktiven Verbände und Institutionen diese Bedingungen zu verbessern. Zuletzt setzte man grosse Hoffnung in den Kulturartikel der neuen Bundesverfassung (Art. 69). Diese Bestimmung erweist sich aber bis heute als viel zu schwach. Der im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Kulturförderungsgesetz im Sommer 2006 veröffentlichte Bericht des Bundesrates zur Situation der musikalischen Bildung in der Schweiz hat erneut gezeigt, dass Defizite bestehen und leider von den Verantwortlichen oft nicht wahrgenommen werden. Die Initiative soll hier Abhilfe schaffen.

Prof Dr. Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen erläuterte anschliessend den vorgeschlagenen neuen Verfassungstext. Im Anschluss an die vor einem Jahr neu gefassten Bildungsartikel soll ein zusätzlicher Art. 67a zu stehen kommen, der dem Bund eine Verpflichtung zur Förderung und Koordination im Bereiche der musikalischen Bildung übertragen wird. Durchaus bewusst soll mit dem neuen Verfassungstext in die bisherige Aufgabenverteilung Bund - Kantone eingegriffen werden. Nur auf nationaler Ebene kann dem Anliegen das notwendige Gewicht verliehen werden.

Die anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier zeigten viel Verständnis für das Anliegen, das nicht ein Partikularinteresse einer gewissen Interessengruppe ausdrückt, sondern in breiteren Kreisen eine Bewegung und eine Bewusstseinsveränderung auslösen kann. Überall wird Musik sehr geschätzt und genossen, aber wenn es um die Grundlagen für eine gute musikalische Ausbildung gehe, sind die politisch Verantwortlichen bis heute nicht besonders engagiert und man gibt sich mit dem status quo und damit dem Mittelmass zufrieden. Der Musikrat und seine Verbände wurden aber auch auf viele hohe Hürden und Stolpersteine einer solchen Volksinitiative hingewiesen. Ein Budget von Fr. 250'000 wird nur genügen, um die Unterschriften zu sammeln. Ein Abstimmungskampf ist damit noch nicht gewonnen. Schliesslich kann das Vorhaben nur gelingen, wenn weite Kreise in der musikalischen Verbandslandschaft für das Anliegen zu gewinnen sind.

In diesem Zusammenhang wies Alois Koch die Anwesenden darauf hin, dass das Projekt bis heute noch zu stark von der deutschen Schweiz dominiert ist. Er bat die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mitzuhelfen, auch Meinungsträger in den anderen drei Landesteilen zu finden. Schliesslich wies Frau Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer mit Nachdruck darauf hin, dass es für eine Volksinitiative einen langen Atem braucht. Die Initianten müssen sich bewusst sein, dass der Weg der Volksinitiative von der Unterschriftensammlung über die Volksabstimmung bis zur Umsetzung in Gesetzen gut 5 bis 10 Jahre dauern kann. Das Anliegen des Musikrates greift zudem in die Aufgabenverteilung Bund/Kantone ein. Einem Erfolg in der Volksabstimmung sind mit dem Ständemehr hohe Hürden gesetzt.

Copyright: Andreas Wegelin

Andreas Wegelin, 23. März 2007