Parlamentarische Gruppe Musik zum Thema Kulturförderungsgesetz KFG und Bericht zur musikalischen Bildung
Thema des Business-Lunch der Parlamentarischen Gruppe Musik vom 16. Juni 2005 war der Vernehmlassungsentwurf zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und der Bericht zur musikalischen Bildung in der Schweiz. Beides wurde am 10. Juni 2005 vom Bundesrat verabschiedet.
Das Kulturförderungsgesetz KFG Jean-Frédéric Jauslin, seit 1. April 2005 als Direktor im Amt, stellt das Bundesamt für Kultur vor, das er als „l’instance de référence de la Confédération en matière culturelle“ bezeichnet. Das BAK hat zwei Bundesaufgaben zu erfüllen: die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Förderung und Unterstützung des kulturellen Schaffens. Es beschäftigt 500 Personen, inklusive Landesmuseum. ¾ des Budgets von 212 Millionen stehen für die Kulturförderung, ¼ für das kulturelle Erbe zur Verfügung. Die Aufgabenfülle hat ihn veranlasst, das BAK neu zu organisieren. Mehr darüber unter www.kultur-schweiz.admin.ch.
Er fand eine Grossbaustelle vor mit
- Dem Kulturförderungsgesetz KFG
- Der Renovation des Landesmuseums
- Dem Sprachengesetz
- Der Koordination unter den Partnern des Bundes, dies vor allem im Kulturbereich (BAK/Pro Helvetia/Présence Suisse, DEZA, centre de compétence pour la promotion de la culture im EDA).
- Der Rolle des Bundes für die Museumslandschaft, die im Herbst neu definiert werden soll.
Zum Kulturförderungsgesetz KFG halten Jauslin und Raschèr fest:
Die Vernehmlassung ist eröffnet (sie ging an 300 Einheiten) und dauert bis Ende Oktober 2005. Das Gesetz soll Mitte 2006 im Parlament behandelt werden und am 01.01.2008 in Kraft treten.
- Es ist sowohl für das BAK wie für die Kulturschaffenden wichtig, mit dem KFG eine gesetzliche Grundlage zu erhalten.
- Bund, Kantone, Gemeinde und Private sind aufgefordert zum Wohle der Gesellschaft zusammenzuarbeiten und gemeinsam die Kultur zu stärken.
- 2 wesentliche Änderungen sind zu verzeichnen: Die Leuchttürme sind im Gesetz nicht mehr zu finden. Ihre Finanzierung hätte zu einem Giesskannenprinzip geführt. Der KFG Vorentewurf enthält keine Sozialversicherung für die Künstler mehr. Sie soll im Bundesamt für Sozialversicherung BSV behandelt werden, da sie im KFG wenig Chance hat. Diese Meinung wird auch von Frau NR Egerszegi geteilt. Die Arbeit an einer Künstlersozialversicherung soll im BSV im Herbst aufgenommen werden. Erst wenn sich dort keine Lösung ergibt, muss man im KFG nochmals über die Bücher. Frau Egerszegi regt an, das Thema auch nochmals auf Verbandsebene aufzugreifen.
- Wichtig ist Art. 11: der Zugang zur Kultur. Das Angebot im Kulturbereich ist gross, der Konsum hingegen hat nicht Schritt gehalten.
- Die Mitarbeit der Verbände für das KFG ist wichtig. Jauslin bietet seine Hilfe für Koordinationsgespräche oder –treffen an. Auch etwaige Aktivitäten in der Vernehmlassungsphase sollten koordiniert werden.
- Kultur muss im Parlament fassbar werden.
Weiteres Vorgehen: Zuhanden des nächsten Treffens der PGM – 06.10.05 - sollen die Stellungnahmen zum KFG gesammelt und ausgewertet werden. Mehrheitsfähige Punkte herausarbeiten, Richtungen formulieren. Die Fraktionen und vorberatenden Kommissionen brauchen Argumentationsmaterial.
Frau Egerszegi wie auch Frau Leutenegger Oberholzer rufen auf, zusammenzuarbeiten und die Sparten nicht gegeneinander auszuspielen.
Bericht zur musikalischen Bildung in der Schweiz A. Raschèr: Der Bericht geht auf das Postulat Remo Gysin zurück „Musikförderung durch den Bund“, 06.10.1999 sowie weitere Vorstösse. Im Frühjahr 2003 setzte das BAK eine Expertengruppe ein, die eine Bestandesaufnahme der aktuellen Situation erarbeitet hat. A. Raschèr dankt allen Fachleuten nochmals, die an dem Bericht – unentgeltlich – mitgearbeitet haben. Es ist dabei ein riesiger Katalog von Lücken auf jeder Stufe entstanden. Wie können Lücken auf Bundesebene gefüllt werden? Welche Massnahmen kann der Bund ergreifen? Schwerpunkte sollen gesetzt werden bei:
- Dem Zugang zur Musik im ausserschulischen Bereich und der Förderung des aktiven Musizierens. Er verweist auf Art. 11 Vorentwurf KFG.
- Dem Musikunterricht an den Berufsschulen. ¾ haben keinen Zugang zur Musik.
- Der Nachwuchsförderung (Art.6 Vorentwurf KFG)
- Einem Informationsnetzwerk.
Einsicht unter Beiträge zum Bericht und dem Materialienband unter www.kultur-schweiz.admin.ch
Varia
Abschliessend hält Frau Egerszegi fest, dass zu den Treffen der PGM jeweils nur wenige Mitglieder der PGM anwesend sind. Wichtig ist jedoch, dass die Resultate oder gewonnenen Meinungen in die Fraktionen fliessen. Der Brief zum Entlastungsprogramm EP 04 z.B. hat ein positives Echo im Parlament gefunden.
Die Präsidentin verabschiedet Ursula Bally-Fahr, die sich dem Aufbau der PGM tatkräftig und mit Begeisterung – wie sie sich im Anschluss an die Worte von Frau Egerszegi selbst äussert – gewidmet hat. Sie legt nun diese Arbeit in die Hände von Patrick Linder, dem Nachfolger in der Geschäftsführung des SMR.
Die musikalische Umrahmung gestalteten François James au violon, Cyrille Cabritta au violoncelle mit einer luftigen Sonatine von Arthur Honegger und einer Solo-Bachsuite für Violine.
Ursula Bally-Fahr 28. Juni 2005

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