Die vitalen Interessen der Urheber, Interpreten und Produzenten stehen auf dem Spiel Treffen der Parlamentarischen Gruppe Musik zur Revision des URG
Auf Einladung des Schweizer Musikrates und von Suisseculture traf sich am 23. März in Bern die „Parlamentarische Gruppe Musik“ mit Interessenvertretern der Schweizer Musikbranche. Gegenstand des Treffens war die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG), die nach der Botschaft des Bundesrates vom 10. März nun in die entscheidende Runde kommt. Die eingeladenen Interessenvertreter, mehrheitlich Mitglieder des SMR, nutzten die Gelegenheit, den politischen Entscheidungsträgern ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Dr. Ernst Brem, Vorstandsmitglied der Schweizer Interpreten-Gesellschaft SIG, rief eingangs seines Referates Sinn und Zweck der laufenden Revision in Erinnerung: Die Schweiz muss ihr URG anpassen, damit sie die internationalen WIPO-Konventionen ratifizieren kann. Dabei ist unbestritten, dass die ausübenden Künstler im revidierten URG besser gestellt werden sollen. Enttäuschend für diese sei jedoch, dass einzelne Punkte der WIPO-Abkommen in der Vorlage nur ungenügend umgesetzt werden. Insbesondere sollte die Rechtsstellung der Interpreten derjenigen der Urheber angepasst werden, wenn mehrere Interpreten gemeinsam an einer Darbietung beteiligt sind. Nach heute geltendem Recht kann beispielsweise ein Filmschauspieler gegen die Weiterverwendung eines Filmausschnitts nur mit allen am Film Beteiligten gemeinsam klagen. Es ist fast unmöglich, sämtliche Beteiligten für eine solche Klage zu vereinen.
SUISA-Generaldirektor Dr. Alfred Meyer wies in seinen Ausführungen zum Thema des privaten Kopierens darauf hin, dass es grundsätzlich zwei Varianten zur Lösung des Problems gibt: Ein Verbot – wie in andern Ländern gefordert – oder eine pragmatische Regelung mittels Vergütungen an die Rechteinhaber. Die pragmatische Lösung, wie sie der Entwurf vorsieht, ist vorzuziehen, wenn das Urheberrecht weiterhin nicht in die Privatsphäre eingreifen soll: Nach den positiven Erfahrungen mit der Leerträgervergütung auf Kassetten, CDs, DVDs und Videos sieht die SUISA durchaus Möglichkeiten, den technologischen Entwicklungen mit einer Vergütung auf Speichermedien (iPod, MP3-Player, HD-Recorder) auch künftig Rechnung zu tragen.
Als letztem Referenten war es Dr. Peter Vosseler, Geschäftsführer IFPI Schweiz, vorbehalten, die Position der Schweizer Tonträger-Produzenten zu vertreten. Privates Kopieren (für den Freundes- und Familienkreis) soll nach wie vor erlaubt bleiben. Ein Riegel müsse jedoch dem illegalen Kopieren geschoben werden, sonst sei die Zukunft der Schweizer Musik- und Filmproduzenten existenziell gefährdet. Vosseler fordert die gesetzliche Klarstellung, dass der Eigengebrauch sich nicht auf Werksexemplare erstrecken darf, die aus illegalen Quellen stammen. Gleichzeitig unterstrich er die Notwendigkeit, technische Schutzmassnahmen gegen unerlaubtes Kopieren gesetzlich zu schützen.
Bei der anschliessenden Diskussionsrunde rief Carlo Govoni vom Eidg. Institut für Geistiges Eigentum alle involvierten Parteien dringlich dazu auf, Vernunft walten zu lassen: "Alle, die jetzt mit zusätzlichen Forderungen kommen, setzen die Teilrevision des URG aufs Spiel. So wird die Büchse der Pandora geöffnet."
Nach diesem Ausflug in die griechische Mythologie führte Nationalrätin Christine Egerszegi, Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Musik, die Runde wieder sachte ins Hier und Jetzt zurück, indem sie die Parteien aufforderte, ihre Anliegen zu Handen der Parlamentarier gemeinsam zu Papier zu bringen.
27.3.2006

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